Segelanweisung iDM 2019

Segelanweisung iDM 2019

Beitrag: #1Beitragvon GER O » 24.04.2019, 09:01


Segelanweisung iDM RG65 2019, Aasee Münster

1. Allgemeines

1.1 Die Regatta wird nach den RG65 Klassenregeln, den nationalen Klassenregelungen, wie den Durchführungsregeln zur RG65 Liga und den Wettsegelregeln der IG DKVRG65 in der jeweils aktuell gültigen Fassung und nach den Voraussetzungen der Ausschreibung für die iDM 2019 in Münster durchgeführt.
Die nationale Sonderregelung der RG65 open greift nicht. Die Regattaleitung behält sich jedoch vor, Booten die den vorgenannten Regeln nicht entsprechen im Einzelfall eine Startberechtigung zuzugestehen.

1.2 Die Segelanweisung kann durch Aushang bzw. Bekanntmachung bei Skipperbesprechungen geändert werden. Änderungen werden spätestens 3 Minuten vor der Wettfahrt bekannt gegeben.

1.3 Der Regattaleitung stehen die von ihr eingesetzten Vertreter innerhalb ihrer ihnen anvertrauter Aufgaben und Befugnisse gleich.

1.4 Startberechtigte Boote sind die Boote, die bis Meldeschluss in der Meldeliste im Forum der Klassenvereinigung gemeldet und bis zum Beginn der ersten Skipperbesprechung registriert sind. Es können bis zu vier Riggs und zwei Wechselkielen registriert werden. Über eventuelle Nachmeldungen bzw. Registrierung entscheidet die Regattaleitung im Einzelfall. Wechselboote sind nicht vorgesehen, können aber von der Regattaleitung nach ihrem Ermessen, insbesondere bei Bruch und als Leihboot, zugelassen werden.

1.5 Alle teilnehmenden Boote müssen zur Unterscheidung bzw. zweifelsfreien Notierung der Zieleinläufe gut lesbare Segelnummern führen. Abweichungen davon bzw. eine Änderung der in der Meldeliste registrierten Segelnummer bedürfen der Zustimmung der Regattaleitung.

1.6 Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der in Deutschland geltenden rundfunkrechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Die in der Meldeliste zugeteilten Kanäle/Frequenzen dürfen nur mit Zustimmung der Regattaleitung geändert werden.

1.7 Mitteilungen der Regattaleitung (z.B. Startreihenfolge, Gruppeneinteilung) erfolgen durch Aushang oder mündlich.

2. Wertung

2.1 Gewertet wird nach dem Low-Point-System.

2.2 Je nach Teilnehmerzahl, kann die Regattaleitung das Segeln in Gruppen anordnen. Die jeweiligen Regelungen dazu werden spätestens in der Skipperbesprechung bekannt gegeben.

2.3 Die Regattaleitung gibt den Modus zur Regelung der Streicher und das System der Gruppeneinteilungen im Vorfeld, spätestens aber in der Skipperbesprechung bekannt. Bei zwei Gruppen kommt das Most Simple System für den ersten Tag zur Anwendung. Für den zweiten Tag wird in zwei Gruppen (Silber-/Goldfeld) eingeteilt, wobei bei einer ungeraden Anzahl der Teilnehmer das Goldfeld um einen Starter stärker ist. Diese beiden Felder starten abwechselnd. Die am Vortag ersegelten Punkte gehen in beiden Feldern in die Wertung als durchgehende Punktewertung über zwei Tage ein. Für die Gesamtwertung der Meisterschaft werden die Ergebnisse der Felder unabhängig von der einzelnen ersegelten Tagespunktezahl aneinandergehängt. Das heißt, der Wertungsletzte des Goldfeldes steht in der Gesamtwertung vor dem Wertungsersten des Silberfeldes.
Bei mindestens drei Gruppen kommt das Heat Management System zur Anwendung.

2.4 Die Listen bei Anwendung von Gruppeneinteilungen werden ausgehängt. Jeder Teilnehmer muss sich dort rechtzeitig über seine jeweilige Startgruppe informieren, um keinen Start zu versäumen.

3. Start

3.1 Der Start erfolgt mit frei segelnden Booten (kein Anschieben vom Ufer aus). Die Startzeit wird durch einen Countdown vorgegeben

3.2 Die Startlinie wird gebildet durch zwei Startbahnmarken . Als Linie gilt die bahnseitige Verbindungslinie der Marken.

3.3 Wird ein Frühstarter durch die Regattaleitung erkannt, so gibt die Regattaleitung dessen Segelnummer durch Aufruf bekannt. Der Frühstarter segelt, ohne dass andere Schiffe dadurch behindert werden, um eine der Begrenzungstonnen zurück hinter die Startlinie („round the ends“) und startet erneut. Sollte der Frühstarter nicht regelgerecht neu starten, wird dieser Lauf für ihn als OCS gewertet.

3.4 Bei einem allgemeinen Rückruf erfolgt ein neuer Start direkt im Anschluss.

4. Bahnen

4.1 Die Regattabahn wird durch Bahnmarken gebildet. Die Folge der abzusegelnden Bahnmarken wird durch die Regattaleitung in geeigneter Form bekannt gegeben.

4.2 Die Reihenfolge der Bahnmarken oder eine Veränderung des Kurses wird von der Regattaleitung vor Beginn einer Wettfahrt angegeben. An der Startstelle wird der aktuelle Kurs durch eine Skizze, mündliche Erläuterung oder durch die Angabe der Kursnummer angegeben. Innerhalb der Startzeit, spätestens aber eine Minute vor dem Startsignal kann die erste gültige Bahnmarke aus mehreren alternativen Bahnmarken per Zuruf von der Regattaleitung bestimmt werden.

4.3 Bojenberührung ist erlaubt. Bojen, Tonnen oder feste, markante, und geeignete Objekte können Bahnmarken zur Umrundung darstellen.

4.4 Überrundete Boote müssen für eine Wertung ihren noch nicht abgesegelten Kurs zu Ende segeln.

4.5 Die Bahnmarken werden, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich gegen den Uhrzeigersinn gerundet mit Ausnahme des Tores bei einem Up&Down-Kurs. Dieses ist von Luv nach Lee zu durchsegeln, danach ist eine der beiden Marken zu runden.

5. Ziel

5.1 Die Ziellinie wird durch zwei Zielbahnmarken gebildet, bei Durchgang bitte die Segelnummer laut und deutlich ausrufen. Als Linie gilt die bahnseitige Verbindungslinie der Marken.

5.2 Jedes durch das Ziel gegangene Boot muss sich von nachfolgenden Booten, die noch in einem Lauf sind unbedingt freihalten. Erfolgt dennoch eine Behinderung wird das Boot durch die Regattaleitung für diesen Lauf disqualifiziert.

5.3 Ein Boot, das einen Lauf aufgibt oder außer Kontrolle gerät, muss dies unverzüglich der Regattaleitung bekannt geben. Ein außer Kontrolle geratenes gemeldetes Boot wird als aufgegeben gewertet.

6. Beendigung des Laufes

6.1 Das Ende eines Laufes wird durch Schallsignal oder Ansage von der Regattaleitung angezeigt.

6.2 Ein Lauf kann aus sicherheitstechnischen oder anderen Gründen jederzeit von der Regattaleitung beendet werden.

7. Zeitlimit

7.1 Wenn kein Boot die erste benannte Bahnmarke innerhalb von 10 Minuten nach dem Startsignal passiert hat, wird der Lauf abgebrochen.

7.2 Wenn kein Boot die Ziellinie innerhalb von 30 Minuten nach dem Startsignal erreicht hat, wird der Lauf abgebrochen.

7.3 Nach Zieldurchgang des ersten Bootes haben die folgenden Boote 10 Minuten Zeit zur Beendigung des Laufes. Boote, die mit Ablauf dieser Frist die Ziellinie noch nicht überquert habe, werden als DNF gewertet.

8. Proteste

8.1 Im Sinne des Spirits der Klasse sind formale Protest nicht erlaubt. Regelverstöße sollen während des Laufes unmittelbar durch Freisegeln und Kringeln (360 Grad Drehung mit mindestens einer Wende und einer Halse) bereinigt werden. Bei Einsatz von Beobachtern ist deren Hinweisen unbedingt Folge zu leisten.

8.2 Ein Boot, das protestieren will, muss das andere Boot bei der ersten zumutbaren Gelegenheit durch Zuruf („(eigene Segelnummer) Protest (Segelnummer des anderen Bootes)“) informieren.

8.3 Der Protest kann sofern keine Bereinigung stattgefunden hat – anders als in den Wettsegelregeln normiert - unmittelbar nach dem Zieldurchgang bei der Wettfahrtleitung bestätigt werden und wird sofort abgelehnt oder kann sofort nach Beendigung des Laufes formlos verhandelt werden. Die dann durch die Regattaleitung gefällte Entscheidung ist endgültig.

8.4 Erfolgt eine Bereinigung erst nach Aufforderung durch die Regattaleitung, so ist statt des einfachen Kringels zur Bereinigung eine 720 Grad Drehung (2 Wenden und 2 Halsen) zu fahren, andern Falls ist der Lauf mit Disqualifikation zu werten.
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