Haftung bei Regatten

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Haftung bei Regatten

Beitrag: #1Beitragvon Ludi » 10.04.2019, 16:40


Hallo Zusammen,

ich bin gerade in einer Ausschreibung zur Liga Regatta in Heinsberg auf folgenden Passus gestoßen:

"Haftungsauschluss:
Die Teilnahme an der Regatta erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung. Der Ausrichter sowie alle anderen bei diesem Event Mitwirkenden übernehmen keine Verantwortung gegenüber Verlust, Beschädigung, Verletzungen oder anderen Ereignissen bezüglich der bei der Regatta eingesetzten Boote und der an dieser Regatta teilnehmenden oder anwesenden Personen, soweit diese nicht durch die Genannten zu vertreten sind. Dies bezieht sich sowohl auf das Geschehen auf dem Wasser als auch an Land. Die Teilnehmer sind alleinverantwortlich für die Sicherheit ihres Bootes und ihrer selbst."

Gehe ich damit Recht in der Annahme, dass im Rahmen der Durchführung keine Veranstalterhaftpflichtversicherung besteht?

Es geht ja nicht nur um Schäden die man untereinander verursacht, da greift ggf. die eigene Haftpflicht, aber der Veranstalter selbst haftet ja nun auch für Schäden Dritter, (Teilnehmer oder Zuschauer) und diese schließt der oben zitierte Haftungsausschluss nicht aus. Und in der Regel kann der Einladende der Veranstalter sein.

Man kann und darf sich natürlich gerne anderer Vereine bedienen, die dann als Veranstalter auftreten, diese sollten das aber wissen ;) Wie ist das denn bei den Regatten die im Rahmen der IGDKVRG65 stattfinden geregelt?

Leider muss ich meine Große schleifen und lackieren, daher werde ich es nicht zum NRW Cup schaffen. Aber Großboot geht nunmal vor ;)
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